20 Stunden Kenntniskurs
Um als Person mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung der / des unmittelbar anwesenden fachkundigen Ärztin / Arztes bedienen zu dürfen, sind nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV und Anlage 10 der Fachkunderichtlinie Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlich. Dies gilt beispielsweise für medizinisches Assistenzpersonal im OP und in der Funktionsbereichen (z.B. ERCP etc.).
Personenkreis
- OP- Personal
- Medizinische Fachangestellte
- Arzthelfer/in
- Altenpfleger/in
- Assistenzpersonal (ATA, CTA, OTA, MFA, ...)
- Personen mit sonstiger medizinischen Ausbildung
Beschreibung
20 Std. Kenntniskurs ("Kleiner Röntgenschein")
( 10 Std. Theorie, 10 Std. Praktikum )
Personen die ausschließlich im OP- Bereich Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedienen oder einschalten.
Kursinhalte
- Erzeugung und Eigenschaften von Röntgenstrahlung
- Strahlenschutz des Personals und der Patienten
- Einstelltechnik
- Röntgenanatomie
- Durchleuchtungseinrichtung
- Organisation des Strahlenschutzes
- Qualitätssicherung
- Praktische Unterweisung und Übung
- Erfolgskontrolle mit Abschlussdiskussion