20 Stunden Kenntniskurs

Um als Person mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung der / des unmittelbar anwesenden fachkundigen Ärztin / Arztes bedienen zu dürfen, sind nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV und Anlage 10 der Fachkunderichtlinie Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlich. Dies gilt beispielsweise für medizinisches Assistenzpersonal im OP und in der Funktionsbereichen (z.B. ERCP etc.).

Personenkreis

  • OP- Personal
  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelfer/in
  • Altenpfleger/in
  • Assistenzpersonal (ATA, CTA, OTA, MFA, ...)
  • Personen mit sonstiger medizinischen Ausbildung

Beschreibung

20 Std. Kenntniskurs ("Kleiner Röntgenschein")
( 10 Std. Theorie, 10 Std. Praktikum )
Personen die ausschließlich im OP- Bereich Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedienen oder einschalten.

Kursinhalte

  • Erzeugung und Eigenschaften von Röntgenstrahlung
  • Strahlenschutz des Personals und der Patienten
  • Einstelltechnik
  • Röntgenanatomie
  • Durchleuchtungseinrichtung
  • Organisation des Strahlenschutzes
  • Qualitätssicherung
  • Praktische Unterweisung und Übung
  • Erfolgskontrolle mit Abschlussdiskussion