Wiedereingliederung
Nach längerer oder schwerer Krankheit stellt die stufenweise Wiedereingleiderung eine sinnvolle Möglichkeit dar, Mitarbeitende schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung heranführen. So kann der Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtert werden.
Voraussetzung für die Wiedereingliederung ist ein Wiedereingliederungsplan, der unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit des Erkrankten, vom behandelnden Arzt erstellt wird.
Auf Grundlage der von Mitarbeitern/-innen vorgelegten Befunde kann eine betriebsärztliche Beratung, die insbesondere die Anforderungen am Arbeitsplatz mit den gesundheitlichen Begebenheiten abgleicht, erfolgen.