Strahlenschutz

Nach Meldung durch die Abteilung für Strahlenschutz führen wir bei beruflich strahlenexponierten Personen eine Untersuchung entsprechend der Strahlenschutzverordnung durch.

Die Pflichtuntersuchung wird bei allen Personen der Kat. A einmal jährlich durchgeführt und beinhaltet eine Untersuchung, Blutentnahme sowie eine ausführliche Beratung zu allen Belangen rund um das Thema Strahlung und damit verbundener Gefährdungen.

Alle relevanten Infodokumente und Links zum Thema Strahlenschutz finden Sie auch im UKS-Intranet.