Mutterschutz
Für Frauen im Beschäftigungsverhältnis treten bei einer Schwangerschaft spezielle Schutzbestimmungen in Kraft, die sowohl sie als auch ihr ungeborenes Kind vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz schützen sollen. Diese Schutzmaßnahmen sind gesetzlich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert und gelten während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Die Meldung einer Schwangerschaft an den Vorgesetzten, die Personalabteilung und den Betriebsarzt ist von großer Bedeutung, um frühzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu treffen. Besonders in Krankenhäusern und Forschungslabors sind werdende Mütter speziellen Risiken ausgesetzt, weshalb eine genaue Überprüfung der Arbeitsbedingungen notwendig ist.
Der Betriebsärztliche Dienst bietet schwangeren Mitarbeiterinnen individuelle Beratung zu Fragen bezüglich ihres Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft an. In der Regel informiert die Personalabteilung den Betriebsarzt über gemeldete Schwangerschaften, woraufhin eine Beratung angeboten wird. Darüber hinaus steht den Mitarbeiterinnen jederzeit die Möglichkeit offen, telefonisch oder persönlich einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Alle für den Mutterschutz relevanten Dokumente und Formulare finden Sie auf den UKS-Intrantseiten.
