Beratung bei Abhängigkeitserkrankungen
Suchterkrankungen kommen zunehmend in allen Schichten der Gesellschaft vor. Dies betrifft nicht nur die Freizeit, sondern ebenso die tägliche Arbeitswelt. Im Vordergrund stehen insbesondere Alkoholabhängigkeiten sowie der Missbrauch von Medikamenten.
Betroffene suchtkranke Mitarbeitende benötigen Hilfe, um die Erkrankung zu überwinden. Im Beruf hat der Vorgesetzte aufgrund seiner Fürsorgepflicht eine besondere Verantwortung für den suchtkranken Beschäftigten. Im Bereich der vorbeugenden Maßnahmen und bei der Einleitung von Hilfsmaßnahmen nimmt er eine Schlüsselrolle ein, insbesondere bei Gesprächen, die mit den betroffenen Mitarbeitern geführt werden müssen. Sowohl Vorgesetzte wie auch betroffene Mitarbeitende können sich zu Beratungszwecken an den BÄD wenden um Hilfsangebote zum Überwinden der Erkrankung zu erhalten.
Die Dienstvereinbarung "Sucht" finden Sie im UKS-Intranet.