Begehungen

Durch Begehungen erlangen Betriebsärzte detaillierte Erkenntnisse zu den einzelnen Arbeitsplätzen, welche Sie in den jeweiligen Beratungen mit einfließen lassen können. Dabei unterscheidet man zwischen Routinebegehungen mit Beteiligung der Abteilung für Arbeitssicherheit, Personalrat und Technikabteilung, z.B. im Rahmen der Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen oder im Rahmen allgemeiner Arbeitsplatzbegehungen und sogenannten anlassbezogenen Begehungen z.B. nach Unfällen, nach Krankheit oder Schwangerschaft.

Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz kann eine individuelle Arbeitsplatzbesichtigung erfolgen.