Aufgaben & Leistungsspektrum

Untersuchungen & Beratung

Einstellungsuntersuchungen

Noch vor dem Start Ihrer beruflichen Tätigkeit bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die vom Arbeitgeber vorgeschriebene Einstellungsuntersuchung auf Ihre gesundheitliche Eignung durchzuführen.

Diese Untersuchungen dienen dazu, Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit mit den Begebenheiten am neuen Arbeitsplatz abzugleichen und sicherzustellen, dass die Tätigkeit an Ihrem Arbeitsplatz von Ihnen ausgeübt werden kann.

Die während der Einstellungsuntersuchung erhobenen Daten unterliegen dabei vollständig der ärztlichen Schweigepflicht. Sie dürfen daher darauf vertrauen, dass keine medizinischen Daten an den Arbeitsgeber weitergegeben werden.

Eignungsuntersuchungen

Aufgrund spezieller Rechtsvorschriften können Eignungsuntersuchungen bzw. Tauglichkeitsuntersuchungen vor Durchführung einzelner Tätigkeiten erforderlich sein.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt auf Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und umfasst die Beratung zu den Bedingungen am Arbeitsplatz mit Bezug zur eigenen Gesundheit. Ihre individuellen Arbeitsbedingungen und Belastungen werden berücksichtigt.

Auf dieser Grundlage erhalten Sie während der Untersuchung auch gezielte Beratung und Empfehlungen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Dabei steht die Früherkennung von berufsbedingten Gesundheitsrisiken im Mittelpunkt.

Grundsätzlich unterscheidet man 3 verschiedene Arten der Vorsorge

Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber bei besonderen Gefährdungen verpflichtend zu veranlassen. Der Mitarbeiter muss sich verpflichtend dafür beim Betriebsarzt vorstellen. Sollten Beschäftigte nach zweimaliger Aufforderung durch den Betriebsärztlichen Dienst an der Pflichtvorsorge nicht teilnehmen, so erhält der Arbeitgeber eine Benachrichtigung über die Nichtteilnahme.

Angebotsvorsorge muss bei bestimmten Gefährdungen, die weniger ausgeprägt sind als bei der Pflichtvorsorge, vom Arbeitgeber angeboten werden. Der Mitarbeitende entscheidet hier jedoch frei darüber, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Bei Ablehnung dürfen keine die Arbeit betreffenden Konsequenzen durch den Betrieb ausgesprochen werden. 

Wunschvorsorge ist für Mitarbeitende jederzeit beim Betriebsarzt möglich, sofern ein Zusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und seiner beruflichen Tätigkeit besteht. Der Arbeitsgeber darf die Wunschvorsorge nicht einschränken.

Während der Vorsorgen ist der Mitarbeitende von der Arbeitszeit freizustellen.
Auch hier gilt: Die während der Vorsorge erhobenen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Keine medizinischen Daten werden an den Arbeitsgeber weitergegeben.

Alle relevanten Infodokumente und Links zum Thema Arbeitsmedizinische Vorsorge finden Sie auch im UKS-Intranet.

Individuelle Arbeitsmedizinische Beratung

Sollte es während der beruflichen Tätigkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen, oder sollte umgekehrt eine medizinische Einschränkung Ihre Tätigkeit beeinflussen, so bieten wir Ihnen eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung an.

Arbeitsunfälle

Nach einem Arbeitsunfall ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Unmittelbar sollte Erste Hilfe geleistet werden, bei lebensbedrohlichen Situationen kann über die interne Rufnummer ein Notarzt gerufen werden.

Alle relevanten Infodokumente und Links zum Thema Arbeitsunfälle finden Sie auch im UKS-Intranet.

Beruflich relevante Impfungen

Der Betriebsärztliche Dienst bietet ein umfassendes Impfprogramm, abgestimmt auf die Infektionsgefährdungen bei der jeweiligen beruflichen Tätigkeit an.  Alle beruflich empfohlenen Impfungen können angeboten werden.  Zu den angebotenen Impfungen zählen neben Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Mumps, Masern, Röteln auch tätigkeitsbezogene Impfungen wie Hepatitis A, Hepatitis B, Windpocken oder FSME, sowie die jährliche Grippeschutzimpfung.

Während der Vorsorge oder während einer individuellen Impfberatung wird Ihr Impfstatus überprüft, fehlende Impfungen besprochen und bei Wunsch zeitnah durchgeführt.

Bitte beachten Sie die Masernimpfpflicht: Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einen ausreichenden Immunschutz (entweder zwei dokumentierte Impfungen oder eine durchgemachte Infektion durch Titerbestimmung) nachweisen.

Alle relevanten Infodokumente und Links zum Thema beruflich relevante Impfungen finden Sie auch im UKS-Intranet.

Mutterschutz

Für Frauen im Beschäftigungsverhältnis treten bei einer Schwangerschaft spezielle Schutzbestimmungen in Kraft, die sowohl sie als auch ihr ungeborenes Kind vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz schützen sollen. Diese Schutzmaßnahmen sind gesetzlich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert und gelten während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Die Meldung einer Schwangerschaft an den Vorgesetzten, die Personalabteilung und den Betriebsarzt ist von großer Bedeutung, um frühzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu treffen. Besonders in Krankenhäusern und Forschungslabors sind werdende Mütter speziellen Risiken ausgesetzt, weshalb eine genaue Überprüfung der Arbeitsbedingungen notwendig ist.

Der Betriebsärztliche Dienst bietet schwangeren Mitarbeiterinnen individuelle Beratung zu Fragen bezüglich ihres Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft an. In der Regel informiert die Personalabteilung den Betriebsarzt über gemeldete Schwangerschaften, woraufhin eine Beratung angeboten wird. Darüber hinaus steht den Mitarbeiterinnen jederzeit die Möglichkeit offen, telefonisch oder persönlich einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Alle für den Mutterschutz relevanten Dokumente und Formulare finden Sie auf den UKS-Intrantseiten.

Wiedereingliederung

Nach längerer oder schwerer Krankheit stellt die stufenweise Wiedereingleiderung eine sinnvolle Möglichkeit dar, Mitarbeitende schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung heranführen. So kann der Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtert werden.

Voraussetzung für die Wiedereingliederung ist ein Wiedereingliederungsplan, der unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit des Erkrankten, vom behandelnden Arzt erstellt wird.

Auf Grundlage der von Mitarbeitern/-innen vorgelegten Befunde kann eine betriebsärztliche Beratung, die insbesondere die Anforderungen am Arbeitsplatz mit den gesundheitlichen Begebenheiten abgleicht, erfolgen.

Bildschirmtätigkeit

Falls Sie Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit am PC haben, bieten wir Ihnen eine Beratung an. Bei Schwierigkeiten mit dem Sehen am Monitor kann ein Sehtest durchgeführt werden. Im Rahmen einer Vorstellung beim Betriebsärztlichen Dienst kann zudem die Möglichkeit einer individuellen Bildschirmarbeitsplatzbrille besprochen werden.

Gegebenenfalls kann eine Begehung vor Ort erfolgen, um die ergonomische Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes.

Im UKS-Intranet finden Sie umfangreiche Informationen über das gesundheitsgerechte Arbeiten am PC.

Hautschutz

Beruflich bedingte Hauterkrankungen, besonders der Hände nehmen seit Jahren den Spitzenplatz bei den bestätigten Berufskrankheiten ein. Besonders davon betroffen sind die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen. Hautschutz und Hautpflege sind daher von großer Wichtigkeit.

Der Hautschutzplan für medizinische Berufe zeigt welches Produkt wann und wie zu verwenden ist. Für andere Bereiche, zum Beispiel verschiedene Werkstätten oder die medizinisch-biologischen Laboratorien und Tierhaltungen, sind spezielle Hautschutzpläne erhältlich.

Bei Hautproblemen, insbesondere an den Händen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit auftreten, bieten wir eine Beratung an.

Gegebenenfalls unterstützen wir Sie, falls eine Vorstellung beim Hautarzt/-ärztin oder in der Berufsdermatologischen Sprechstunde der Hautklinik am UKS erforderlich sein sollte.
Weitere Informationen zum Hautschutzplan und zur Hautpflege finden Sie unter: 

Alle relevanten Infodokumente und Links rund um den Hautschutz finden Sie auch im UKS-Intranet.

Ergonomie

Ein richtig eingestellter Bürostuhl in Verbindung mit "dynamischem Sitzen" beugt Rückenschmerzen vor. Dynamisch heißt, es wird durch eine wechselnde Körperhaltung einseitigen Belastungen der Wirbelsäule und der Muskulatur vorgebeugt.

Die Bürostühle, die derzeit vom Klinikum zur Verfügung gestellt werden, bieten vielfältige Möglichkeiten, den Stuhl individuell an die eigenen Körpermaße anzupassen.

Außer der Höhe von Sitzfläche und Rückenlehne können der Widerstand der beweglichen Rückenlehne, der Wulst im Lendenbereich, die Neigung der Sitzfläche und die Sitztiefe (Abstand zwischen Vorderkante des Sitzes und Rückenlehne) eingestellt werden.

Die Bedienungsanleitung der unterschiedlichen Stuhlmodelle finden Sie im UKS-Intranet.

Bei bestehenden Erkrankungen, insbesondere des orthopädischen Formenkreises kann es für Arbeitnehmende von Vorteil sein nicht nur den Schreibtischstuhl individuell anzupassen, es können auch weitere Hilfsmittel wie ein höhenverstellbarer Schreibtisch notwendig werden. Für die Evaluation eines solchen Schreibtisches können Sie mit Termin ebenfalls im BÄD vorsprechen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin aussagekräftige Befunde von Ihrem behandelnden Arzt mit. Eine individuelle Arbeitsplatzbesichtigung kann vor Ort erfolgen.

Alle relevanten Infodokumente und Links zum Thema Ergonomie finden Sie auch im UKS-Intranet.

Begehungen

Durch Begehungen erlangen Betriebsärzte detaillierte Erkenntnisse zu den einzelnen Arbeitsplätzen, welche Sie in den jeweiligen Beratungen mit einfließen lassen können. Dabei unterscheidet man zwischen Routinebegehungen mit Beteiligung der Abteilung für Arbeitssicherheit, Personalrat und Technikabteilung, z.B. im Rahmen der Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen oder im Rahmen allgemeiner Arbeitsplatzbegehungen und sogenannten anlassbezogenen Begehungen z.B. nach Unfällen, nach Krankheit oder Schwangerschaft.

Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz kann eine individuelle Arbeitsplatzbesichtigung erfolgen.

Strahlenschutz

Nach Meldung durch die Abteilung für Strahlenschutz führen wir bei beruflich strahlenexponierten Personen eine Untersuchung entsprechend der Strahlenschutzverordnung durch.

Die Pflichtuntersuchung wird bei allen Personen der Kat. A einmal jährlich durchgeführt und beinhaltet eine Untersuchung, Blutentnahme sowie eine ausführliche Beratung zu allen Belangen rund um das Thema Strahlung und damit verbundener Gefährdungen.

Alle relevanten Infodokumente und Links zum Thema Strahlenschutz finden Sie auch im UKS-Intranet.

Sozialmedizinische Beratung

Alle Beschäftigte können sich bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, Konflikten unter KollegInnen und Vorgesetzten, bei Suchtproblemen und akuten Kriseninterventionen beim Betriebsärztlichen Dienst beraten lassen.

Beratung bei Abhängigkeitserkrankungen

Suchterkrankungen kommen zunehmend in allen Schichten der Gesellschaft vor. Dies betrifft nicht nur die Freizeit, sondern ebenso die tägliche Arbeitswelt. Im Vordergrund stehen insbesondere Alkoholabhängigkeiten sowie der Missbrauch von Medikamenten.

Betroffene suchtkranke Mitarbeitende benötigen Hilfe, um die Erkrankung zu überwinden. Im Beruf hat der Vorgesetzte aufgrund seiner Fürsorgepflicht eine besondere Verantwortung für den suchtkranken Beschäftigten. Im Bereich der vorbeugenden Maßnahmen und bei der Einleitung von Hilfsmaßnahmen nimmt er eine Schlüsselrolle ein, insbesondere bei Gesprächen, die mit den betroffenen Mitarbeitern geführt werden müssen. Sowohl Vorgesetzte wie auch betroffene Mitarbeitende können sich zu Beratungszwecken an den BÄD wenden um Hilfsangebote zum Überwinden der Erkrankung zu erhalten.

Die Dienstvereinbarung "Sucht" finden Sie im UKS-Intranet.

Betriebsärztlich-Psychosomatische Sprechstunde

Die betriebsärztlich-psychosomatische Sprechstunde soll dazu beitragen die psychosoziale Gesundheit der Mitarbeiter zu stärken sowie psychische Belastungen und Beanspruchungen zu überwinden, frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf einen niedrigschwelligen Zugang zum medizinisch-therapeutischen System zu erleichtern.

Die ärztliche Schweigepflicht wird selbstverständlich eingehalten. Die Betriebsmedizinisch-psychosomatische Sprechstunde findet jeden Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15 Uhr im BÄD statt. Zeitnahe Termine können telefonisch vereinbart werden unter:

+49 6841 16 - 23232

Gefährdungsbeurteilung

Das zentrale Element im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. In ihr werden die möglichen Gefährdungen einer Tätigkeit dargelegt und Maßnahmen zur Vermeidung erörtert, eingeführt, umgesetzt und bewertet.

Zudem bildet die Gefährdungsbeurteilung eine Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge. Je nach gefährdender Tätigkeit leiten sich die einzelnen Vorsorgeanlässe von der Gefährdungsbeurteilung ab.

BGM-Gesundheitsberatung

Neben den Impfungen, arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Gesundheitstagen bzw. Gesundheitswoche, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, der Mitarbeit im Arbeitskreis Sucht und dem Steuerungskreis Gesundheit, der ergonomischen Beratungen berät der Betriebsärztliche Dienst auch zu allen weiteren Fragen der Gesundheitsförderung. Insbesondere beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement besteht eine Zusammenarbeit mit dem BGM-Team welches ein erweitertes Angebot mit Vorträgen, Kursen und weiteren Angeboten für die Mitarbeitenden bereithält.

Tuberkulose - Umgebungsuntersuchung des Personals

Organisation der Umgebungsuntersuchung

Für weitere Informationen zur Tuberkulose und den Umgebungsuntersuchungen stehen Ihnen die entsprechenden Informationen im UKS-Intranet zur Verfügung.

Studierende & UdS-Mitarbeitende am Campus Homburg

Der Betriebsärztliche Dienst betreut alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität des Saarlandes und Studierende am Campus Homburg in arbeitsmedizinischen Belangen. Eine Vorstellung kann jederzeit nach telefonischer Voranmeldung erfolgen, in Notfällen wie z.B. bei Kontakt zu potenziell infektiösem Material selbstverständlich ohne Termin.

 

UdS-Mitarbeitende am Campus Homburg

Für die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder bei Änderungen am Arbeitsplatz ist es entscheidend, dass der Betriebsärztliche Dienst rechtzeitig den Fragebogen zur Erfassung von Arbeitsplatzgefährdungen von den Vorgesetzten erhält. Nur so können wir eine individuell angepasste Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen.

Besuchen Sie das Beschäftigenportal "Uni intern", um Informationen über den Arbeitsalltag, Campusleben, Weiterbildung, Gesundheit und vieles mehr zu erhalten. Allgemeine Informationen zum Mutterschutz finden Sie hier sowie auf der "Mutterschutz"-Seite der Universität des Saarlandes.

 

Studierende Humanmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Aufgrund der Infektionsgefährdung während der praktischen Tätigkeit am Patienten ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsärztlichen Dienst für die Aufnahme ins Blockpraktikum erforderlich (gemäß § 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Diese erfolgt üblicherweise im vorangehenden Semester. Die Termine werden vom Dekanat mitgeteilt.

Falls Sie den zugewiesenen Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen neuen Termin beim Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes unter
23232.

Vor Beginn des Praktischen Jahres (PJ) im UKS ist eine Einstellungsuntersuchung über Dez. I (Personalabteilung des Uniklinikums Homburg) erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt durch Kontakt zum Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes.

 

Studierende Zahnmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei Aufnahme des Studiums erfolgt aufgrund der Infektionsgefährdung während der praktischen Tätigkeit am Patienten eine arbeitsmedizinische Erstuntersuchung durch den Betriebsärztlichen Dienst. Die Studierenden vereinbaren im Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes einen Termin.

Zugriff auf interne Info- und Arbeitsdokumente

Im UKS-Intranet erhalten alle UKS-Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter Zugriff auf eine Vielzahl von internen Dokumenten, Ressourcen und Informationen, die für ihre tägliche Arbeit und Zusammenarbeit unerlässlich sind. Die Nutzung des Intranet-Portals ist nur innerhalb des UKS-Kliniknetzwerks und nur mit Anmeldung über die AD-Kennung möglich. Greifen Sie auf interne Richtlinien, Handbücher, Präsentationen und mehr zu – alles an einem zentralen Ort.