Compliance: Für uns nicht einfach nur ein Wort.
Die Gesundheitsbranche und der laufende Betrieb eines Universitätsklinikums sind sehr stark reguliert und erfordern die Einhaltung zahlreicher Gesetze, Verordnungen und sonstigen Richtlinien. Das Universitätsklinikum des Saarlandes hat ein sehr großes Interesse daran, deren Einhaltung sicherzustellen. Die Stabsstelle Compliance ist am UKS direkt dem kaufmännischen Direktor unterstellt.
Im Einzelnen ist die Stabsstelle Compliance zuständig für
- Die Implementierung und Entwicklung eines Compliance Management Systems (CMS)
- Die Unterstützung und Beratung der Beschäftigten hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Compliance-Regelungen
- Schulungen
- Die Betreuung des Hinweisgebersystems
- Die interne Ermittlung bei Fehlverhalten/schwerwiegenden Verstößen in enger Zusammenarbeit mit den Dezernaten I – Personal und V – Recht
- Die Ausgestaltung von Prozessen zur Vorbeugung / Minimierung von Compliance-Risiken
- Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat
Ansprechpartner
Compliance Officer des UKS
Universitätsklinikum des Saarlandes
Gebäude 52, 1. OG, Zimmer 2
D-66421 Homburg
- Telefon:+49 6841 16 - 12212


Hinweise geben
Das UKS-Hinweisgebersystem
Hinweise sind wichtig
Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze sowie gegen interne Regelungen und Selbstverpflichtungen (wie z. B. UKS-Leitbild, Umgangs- und Verhaltenskodex) kann Schaden anrichten – sei es für betroffene Patienten, Außenstehende, für einzelne UKS-Beschäftigte oder für das UKS als Institution.
Das Hinweisgebersystem des UKS dient als ein wichtiges Frühwarnsystem, um solche Missstände identifizieren und wirksame Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Mögliche Schäden sollen möglichst frühzeitig verhindert oder minimiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie durch das Fehlverhalten Einzelner oder durch Fehler im System zustande kommen.
Hinweise geben
Wir möchten alle dazu ermutigen, uns Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße mit Bezug zur Arbeit des UKS zu melden. Dafür steht ein breit ausgebautes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Über dieses System können insbesondere folgende Sachverhalte gemeldet werden:
- Sexueller Missbrauch / sexuelle Belästigung
- Korruption / Bestechung
- (Abrechnungs-) Betrug / Veruntreuung
- Diebstahl
- Interessenkonflikt
- Datenschutzverstoß
- Verstoß gegen Menschenrechte
- Verstoß gegen den Umweltschutz
- Verstoß gegen UKS-Leitbild / Umgangs- und Verhaltenskodex
- Sonstiger Verstoß gegen Gesetze / interne Regelungen
Das UKS geht allen gemeldeten Hinweisen auf Verstöße nach und sorgt für eine konsequente und faire Aufklärung. Hierfür wurde ein standardisierter und transparenter Bearbeitungsprozess mit Rückmeldefristen entwickelt. Das UKS stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher, dass es keinerlei negative Auswirkungen für die hinweisgebende Person gibt, solange es sich um berechtigte Hinweise handelt.
Meldewege
Das UKS stellt unabhängige und weisungsfreie Ansprechpartner*innen zur Verfügung und sind zur Objektivität und Verschwiegenheit verpflichtet. Das Hinweisgebersystem bietet folgende Meldewege, die bei Bedarf auch anonym genutzt werden können:
- Das Hinweisgebersystem ist rund um die Uhr nutzbar. Es ermöglicht eine anonyme Abgabe von Hinweisen und die Kommunikation nach höchsten Sicherheitsstandards – wahlweise auch ohne Angabe von E-Mailadressen oder Telefonnummern.
- Zugang zum Online-Hinweisgebersystem (intern)
- Zugang zum Online-Hinweisgebersystem (extern)
Als weiterer Ansprechpartner außerhalb des UKS steht ein externer Ombudsmann bereit. Nur mit der Zustimmung der Hinweisgebenden tritt er mit dem UKS in Kontakt und kommuniziert den Hinweis an das UKS. Auch dies kann bei Bedarf anonym geschehen.