Aufsichtsrat und Vorstand
Aufsichtsrat des UKS
Der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums spielt eine wichtige Rolle bei der Leitung und Überwachung der Geschäfte des Vorstandes. Seine Verantwortung erstreckt sich über sämtliche Angelegenheiten, die über die täglichen Aufgaben des Vorstandes hinausgehen.
Zu den Hauptaufgaben des Aufsichtsrates gehören die Änderung der Klinikumssatzung, die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, die Prüfung und Genehmigung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses sowie die Entscheidung über die Verwendung des erzielten Jahresüberschusses. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, strukturelle Änderungen in Kliniken, Instituten und anderen medizinischen Einrichtungen zu genehmigen. Er muss auch zustimmen, wenn das Klinikum Grundstücke im Wert von mehr als 1 Million Euro erwirbt, verkauft oder belastet oder wenn Kredite in dieser Größenordnung aufgenommen werden sollen.
Der Aufsichtsrat trägt auch die Verantwortung für die Entlastung des Vorstands des Klinikums und die Zustimmung zu grundlegenden Regelungen für Chefarztverträge. Seine Aufgaben sind in der Satzung des Universitätsklinikums festgelegt.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Staatssekretär
David Lindemann
Aufsichtsratsvorsitzender
und Chef der Staatskanzlei
des Saarlandes
Quellenangabe:
Staatskanzlei / Oliver Dietze
Staatssekretär
Wolfgang Förster
Staatssekretär
der Finanzen und
für Wissenschaft
Quellenangabe:
MFW / Oliver Dietze
Dr. Susanne Reichrath
Ministerialdirigentin
Ministerium der Finanzen
und für Wissenschaft,
Abteilungsleiterin Wissenschaft
Minister
Dr. Magnus Jung
Ministerium für
Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit
Prof. Dr.
Ludger Santen
Präsident der
Universität
des Saarlandes
Prof. Dr.
Stefan Post
Externer
Sachverständiger
Medizinische
Wissenschaft
Dr. Franz Folz
Externer
Sachverständiger
Wirtschaft
Prof.
Leonie Sundmacher
Externe
Sachverständige
Medizinische
Wissenschaft
Susanne Reimer-Jahr
Krankenschwester im
OP- Funktionsdienst,
Personalrätin,
Beschäftigtenvertreterin
Vorstand des UKS
Das Universitätsklinikum des Saarlandes wird von einem Vorstand geleitet, der für alle Angelegenheiten des Klinikums zuständig ist, die nicht in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Die Außenvertretung des Klinikums übernimmt der Ärztliche Direktor, der die Interessen nach außen vertritt.
Die Hauptverantwortung des Vorstands liegt in folgenden Bereichen:
- Die Organisation des Klinikums und seine Verwaltung erfolgen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Prinzipien.
- Die Erstellung des Wirtschaftsplans und des Bedarfsplans für die bauliche Entwicklung des Klinikums.
- Die sorgfältige Verwendung der finanziellen Mittel, die für die Patientenversorgung und die öffentliche Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.
- Die Abstimmung der Belange der Patientenversorgung und des öffentlichen Gesundheitswesens mit den Anforderungen von Forschung und Lehre.
- Die Prüfung und Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen gemäß dem Universitätsgesetz.
- Die Überwachung von Bauprojekten, die Kosten bis zu 3 Millionen Euro verursachen.
- Die Betreuung von Angelegenheiten der Lehranstalten und Schulen, die dem Klinikum angegliedert sind.
- Die Verhandlung von Pflegesatzvereinbarungen und der Abschluss von Tarifverträgen.
Diese Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind in der Satzung des Universitätsklinikums festgelegt.
Satzung des Universitätsklinikums
Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes - Änderung zur Satzung (2011)
Mitglieder des Vorstands
Prof. Dr. Jennifer Diedler
Vorstandsvorsitzende
und Ärztliche Direktorin
Bettina Rottke
Kaufmännische Direktorin
Serhat Sari
Pflegedirektor
Univ.-Prof. Dr. med. dent.
Matthias Hannig
Dekan der Medizinischen
Fakultät der UdS