Behandlungkosten & Ausstattung
Behandlungskosten & Ausstattung
Behandlungskosten und Zuzahlung
Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des UKS richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und des KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind nach § 39 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V verpflichtet, von Beginn der vollstationären Behandlung an Zuzahlungsbeträge an das Krankenhaus zu leisten. Die Anzahl der zuzahlungspflichtigen Tage je Kalenderjahr und die Höhe der zu entrichtenden Tagessätze sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Das Universitätsklinikum ist rechtlich verpflichtet, diesen Zuzahlungsbetrag einzuziehen und an die jeweilige Krankenkasse weiterzuleiten. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten nach einer stationären Behandlung eine Zuzahlungsrechnung per Post. Die Zuzahlungsrechnung muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. In einem der Rechnung beigefügten Formular wird das gesetzliche Zuzahlungsverfahren erläutert.
Allgemeine Vertragsbedingungen (PDF)
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Aufnahmebüro oder die Mitarbeiter
des Dezernats II - Finanzen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr zur Verfügung.
+49 6841 16 - 23489
oder
+49 6841 16 - 22152
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Zahlungsverkehr und Selbstzahler
Überweisungen an das Universitätsklinikum des Saarlandes sind auf folgende Konten möglich:
Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken
BLZ 590 000 00
Kto.-Nr. 590 015 12
IBAN DE86590000000059001512
BIC MARKDEF1590
Kreissparkasse Saarpfalz
BLZ 594 500 10
Kto.-Nr. 1010101945
IBAN DE82594500101010101945
BIC SALADE51HOM
Zusätzlich steht in der Finanzbuchhaltung (Geb. 17, EG, Zimmer 1.1) von Montag bis Freitag von 08.30 - 15.30 Uhr ein transportables Kreditkartenterminal (EC, Master, Visa) zur Verfügung. Bei Bedarf bitte telefonisch anmelden:
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Wahlleistungsangebote – UKS Komfort
Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen können unsere Patienten Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die wir gemäß gesetzlicher Vorschriften gesondert berechnen. Bei Inanspruchnahme von ärztlichen und/ oder Krankenhauswahlleistungen ist eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen. Diese Wahlleistungen sind schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu zahlen.
Unter der Bezeichnung UKS komfort bieten wir Ihnen modern eingerichtete Ein- oder Zweibettzimmer in Verbindung mit einem individuellen Verpflegungsangebot und zugewandtem Service.