Operationstechnische Assistenz (OTA)
Was sind meine Tätigkeiten?
Als Operationstechnischer Assistenten und Assistentinnen (OTA) gehörst Du zu den Gesundheitsfachkräften, die eine hohe fachliche Expertise auszeichnet. Als wichtiger Teil eines multiprofessionellen Teams arbeitest Du in Operationsabteilungen, in der Notfallversorgung und anderen Funktionsbereichen (Endoskopie, ZSVA) sowie in der klinischen und außerklinischen Patientenversorgung. Damit leistet Du einen sehr hohen Beitrag zur professionellen und optimalen Patientenversorgung. High End & kurze Wege: Du profitierst von einem großen medizinischen Spektrum, wie es nur ein universitäres Klinikum bieten kann.
Operationstechnische Assistenz
Was bringe ich mit?
Du bringst Abitur, Fachabitur, einen Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss mit, dazu gute Deutschkenntnisse (mindestens Level B2), bist aufgeschlossen und hast Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen? Super! Das sind tolle Voraussetzungen, dass wir Dich innerhalb von drei Jahren zu einer hervorragenden OTA ausbilden, die unter Einbeziehung von operationstechnischen und medizinischen Erkenntnissen, menschlich und kompetent handelt. Das ist uns was wert, denn im ersten Ausbildungsjahr steigst Du bereits mit 1230,70 EUR Ausbildungsvergütung ein.
Nach eingehender Prüfung der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Insgesamt stehen acht eigene Ausbildungsplätze sowie 17 Ausbildungsplätze für Kooperationspartner zur Verfügung.
Die wöchentliche Arbeitszeit, Ausbildungsvergütung und Urlaub werden durch den jeweils gültigen Tarifvertrag geregelt.
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten haben vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, eine davon sogar kostenfrei im eigenen Haus, denn das UKS bietet über sein Referat für Fort- und Weiterbildung die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/in an.
Bewerbung
Bitte bewerbe Dich sich mit folgenden vollständig einzureichenden Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugniskopie über den letzten allgemeinbildenden Schulabschluss oder
- Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses oder
- Kopie des Hauptschulabschlusszeugnisses und des Zeugnisses über eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis bzw. Beurteilung über die abgeleisteten Praktika
- Bei Berufstätigkeit: Arbeitszeugnisse, ggf. das Zwischenzeugnis des aktuellen Arbeitgebers
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss bei Ausbildungsbeginn vorliegen
- Einverständniserklärung zum Erhalt von Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Veranstaltungsankündigungen sowie Informationen über die Karrieremöglichkeiten am UKS (freiwillig)
- Gemäß des Masernschutzgesetzes müssen alle in Gesundheitseinrichtungen ab dem 01.03.2020 neu eingestellte Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind, einen Immunitätsnachweis bzgl. Masern vorlegen.
Als Bewerber/-in mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss beachte bitte zusätzlich Folgendes: Zuständig für die Anerkennung bzw. Gleichstellung im Ausland erworbener Schulabschlüsse im Saarland ist das Ministerium für Bildung und Kultur. Informationen zu Ansprechpersonen, einzureichenden Dokumenten und Gebühren sind unter diesem Link zu finden-
Zusätzlich können Informationen und Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse bei der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen, Tel.: 0681 9520-456, erfragt werden.
Für alle unsere Ausbildungen sind gute Deutschkenntnisse (mindestens Level B2) Voraussetzung.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Deine Bewerbung an:
Universitätsklinikum des Saarlandes
Schulzentrum, Gebäude 53/54
Bewerbung MTF
66421 Homburg
Du kannst dich auch gerne vor Ort informieren. Termine für Hospitationen können telefonisch vereinbart werden.
Bitte beachte:
Wenn Du deine Bewerbungsunterlagen wiederbekommen möchten, lege bitte einen ausreichend frankierten DIN A4 Umschlag bei. Du kannst Deine Bewerbung auch bis zu 4 Wochen nach Kursbeginn bei uns persönlich abholen. Nach § 22 Abs. 7 SDSG müssen wir Deine Unterlagen nach einer Absage vernichten bzw. löschen. Bitte sende uns daher keine Originale zu und verwende bitte keine Mappen oder Hüllen.
Fragen zur Ausbildung?
Ansprechpartnerin
Department für Funktionsberufe
Alexandra Janßen
- Telefon:+49 6841 16 - 23700